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herrschendes Unternehmen

См. также в других словарях:

  • herrschendes Unternehmen — herrschendes Unternehmen,   Wettbewerbsrecht: abhängiges Unternehmen …   Universal-Lexikon

  • herrschendes Unternehmen — Begriff des Konzernrechts für ein Unternehmen, das auf ein anderes, ⇡ abhängiges Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 AktG) …   Lexikon der Economics

  • abhängiges Unternehmen — abhängiges Unternehmen,   rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes) Unternehmen mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 Absatz 1 Aktiengesetz). Es wird nach § 18 Absatz 1 Satz 3… …   Universal-Lexikon

  • abhängiges Unternehmen — 1. Begriff: Rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes) Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Von einem in Mehrheitsbesitz (⇡ Mehrheitsbeteiligung) stehenden Unternehmen… …   Lexikon der Economics

  • Gleichordnungskonzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensgruppe — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterordnungskonzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Konzernrecht (Deutschland) — Das Konzernrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen von Konzernen. Der Konzernbegriff ist zum einen von kartellrechtlicher Relevanz: Das sogenannte Konzernprivileg, also das Privileg der am Konzern beteiligten Konzernunternehmen, führt… …   Deutsch Wikipedia

  • Konzern — Großunternehmen; Gesellschaft; Gruppe * * * Kon|zern [kɔn ts̮ɛrn], der; [e]s, e: Zusammenschluss zweier oder mehrerer selbstständiger Firmen gleicher, ähnlicher oder sich ergänzender Produktion. Syn.: ↑ Unternehmen. Zus.: Automobilkonzern,… …   Universal-Lexikon

  • Beherrschungsvertrag — Der Beherrschungsvertrag ist ein zwischen einer inländischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer in oder ausländischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform geschlossener Unternehmensvertrag, der die Leitung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditnehmereinheit — ist ein Begriff aus dem Kreditwesen, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich voneinander unabhängigen Kreditnehmern bei einem Kreditinstitut bankintern zu einem einzigen,… …   Deutsch Wikipedia

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